GL & Lev Kontakt
  • Titelstory
  • Das Gespräch
  • Aus der Region
  • Lokales
  • Finanzen
  • Service
  • Digital-Ausgabe
Kuckelberg Medien | Kontakt |Newsletter|Mediadaten
GL & Lev Kontakt
GL & Lev Kontakt
  • Titelstory
  • Das Gespräch
  • Aus der Region
  • Lokales
  • Finanzen
  • Service
  • Digital-Ausgabe
  • Finanzen
  • 0323

Unterschiedliche Vergütung für unterschiedliche Geschlechter – Gender Pay Gap

  • 15. August 2023
  • GL&LEV kontakt

Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer
verdienten im Jahr 2022 im Schnitt 7 Prozent weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen. Ganz allgemein haben Frauen im Jahr 2022 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 Prozent weniger verdient als Männer (Statistisches Bundesamt, PM Nr. 036 vom 30. Januar 2023)
.

“Ich bin gerne parteiisch! Mich interessiert die Arbeit mit Menschen und die Tatsache, dass ich meinen Mandanten mit meiner Arbeit in ihren unterschiedlichen Lebenslagen des beruflichen und sozialen Bereichs helfen kann.”

Diesem Thema hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Februar 2023 angenommen. Die klagende Angestellte erhielt rund 1.000 Euro brutto weniger als ein männlicher Kollege für die gleiche Tätigkeit. Das BAG gab der Frau Recht, da der Arbeitgeber sie aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt habe und ihr das gleiche Grundentgelt schulde, wie dem männlichen Kollegen.

Die Frau hatte ein Indiz für einen Benachteiligungsgrund nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dargelegt, sodass der Arbeitgeber nun verpflichtet war zu beweisen, dass er nicht wegen des Geschlechts benachteiligt hatte. Das ist ihm nicht gelungen.

Der Arbeitgeber hatte pauschal damit argumentiert, dass aufgrund eines drohenden Personalengpasses unbedingt jemand eingestellt werden musste und man auf den Mann angewiesen war, der aber 1.000 Euro mehr Gehalt gefordert hatte. Er habe daher auch besser verhandelt.

©Prostock-studio – stock.adobe.com

Beide Argumente akzeptierte das BAG nicht. Zwar kann die Arbeitsmarktlage ein Argument sein. Dafür hätte aber dargelegt und bewiesen werden müssen, dass das höhere Gehalt wegen der Arbeitsmarktlage erforderlich gewesen sei, um die offene Stelle zu besetzen, dass diese Stelle sonst nicht besetzt worden wäre und dass es keine anderen vergleichbaren Bewerber gegeben hat, die zu dem geringeren Gehalt die Stelle angetreten hätten. Der Dokumentationsaufwand ist hier enorm. Dass der Mann gegebenfalls besser verhandelt habe, genügt für sich genommen ebenfalls nicht. Denn es kann gerade nicht ausgeschlossen werden, dass das Geschlecht mitursächlich für die Vereinbarung geworden ist.

Als sichere Rechtfertigung für eine unterschiedliche Vergütung in die eine, wie auch in die andere Richtung bleibt daher nur, dass eine bessere Qualifikation oder eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Beides wird von BAG und EuGH akzeptiert, um eine ungleiche Bezahlung der Geschlechter zu rechtfertigen.

Ich halte das Argument der Berufserfahrung angesichts nach wie vor häufigerer schwangerschaftsbedingter Unterbrechungen der Erwerbshistorie bei Frauen für schwierig. Sicherstes Abgrenzungskriterium ist m. E. die Qualifikation.

                    • Service
                    • 0323

                    Nachhaltigkeit wird Thema für Hauptversammlungen

                    • GL&LEV kontakt
                    • 23. August 2023
                    Weiterlesen
                    • Service
                    • 0323

                    Klares Bekenntnis zu Umwelt und Gesellschaft

                    • GL&LEV kontakt
                    • 23. August 2023
                    Weiterlesen
                    • Service
                    • 0323

                    (Fast) Jedes Unternehmen muss zukünftig eine Nachhaltigkeitsgeschichte vorweisen

                    • GL&LEV kontakt
                    • 23. August 2023
                    Weiterlesen
                    Total
                    0
                    Shares
                    0
                    0
                    Related Topics
                    • Finanzen
                    • Rechtstipp
                    • Experten-Tipp
                    GL&LEV kontakt

                    Das Wirtschaftsmagazin für Unternehmerinnen und Unternehmer im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.

                    GL&LEV kontakt

                    Das Wirtschaftsmagazin für Unternehmerinnen und Unternehmer im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.

                    Voriger Artikel
                    • Lokales
                    • 0323

                    WC-Wagen für alle Fälle

                    • 15. August 2023
                    • GL&LEV kontakt
                    Weiterlesen
                    Nächster Artikel
                    • Service
                    • 0323

                    Sozial engagiert

                    • 15. August 2023
                    • GL&LEV kontakt
                    Weiterlesen

                    Immer auf dem Laufenden

                    Erfahren Sie immer, was sich in Ihrer Stadt tut – mit unserer Digital-Ausgabe

                    IHNEN KÖNNTE AUCH GEFALLEN
                    Weiterlesen
                    • Finanzen
                    • 0323

                    Das Grundbuch und seine Bedeutung

                    • GL&LEV kontakt
                    • 15. August 2023
                    Weiterlesen
                    • Finanzen
                    • 0323

                    Vermögensstrukturierung in der Nachfolgegestaltung

                    • GL&LEV kontakt
                    • 15. August 2023
                    Weiterlesen
                    • Finanzen
                    • 0323

                    Aus Oevermann wird TWT On

                    • GL&LEV kontakt
                    • 15. August 2023
                    Weiterlesen
                    • Finanzen
                    • 0422

                    Die selbstgenutzte Immobilie im Alter

                    • GL&LEV kontakt
                    • 15. Juli 2022
                    Weiterlesen
                    • Finanzen
                    • 0422

                    Entlastung durch Energiepreispauschale

                    • GL&LEV kontakt
                    • 15. Juli 2022
                    Ein Pärchen bucht ihren Urlaub bei einer Reiseberaterin
                    Weiterlesen
                    • Finanzen
                    • 0422

                    Umsätze verdreifacht

                    • GL&LEV kontakt
                    • 15. Juli 2022
                    Steuertipp Sören Riebenstahl
                    Weiterlesen
                    • Finanzen
                    • 0422

                    Eine wichtige Änderung des Nachweisgesetzes steht kurz bevor

                    • GL&LEV kontakt
                    • 15. Juli 2022
                    Eine Frau hebt kontaktlos Geld ab
                    Weiterlesen
                    • Finanzen
                    • 0422

                    Kontaktlos Geld abheben

                    • GL&LEV kontakt
                    • 15. Juli 2022
                    Über Uns

                    Team
                    Mediadaten 2024
                    Präsentationsbooklet

                    GL LEV KONTAKT

                    Aktuelle Ausgabe
                    Archiv

                    Kontakt

                    Herausgeber:
                    Kuckelberg Medien GmbH & Co. KG
                    Hermann-Löns-Straße 79-81
                    51469 Bergisch Gladbach

                    Telefon: +49 (0) 2202 282828
                    E-Mail: redaktion@kuckelberg-medien.de

                    Information

                    Impressum
                    Datenschutz
                    © 2023 Kuckelberg Medien

                    GL & Lev Kontakt

                    Gib dein Suchwort ein und drücke Enter.

                    Cookie-Zustimmung verwalten
                    Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
                    Funktional Immer aktiv
                    Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
                    Vorlieben
                    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
                    Statistiken
                    Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
                    Marketing
                    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
                    Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
                    Einstellungen ansehen
                    {title} {title} {title}