Elektromobilität spielt auch für Unternehmen eine zunehmend bedeutende Rolle. Für die Installation von Ladesäulen auf dem Firmengelände gibt es von der KfW einen Zuschuss bis zu 900 Euro.
Für die Beschaffung und die Installation von nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen zahlt die KfW einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt – allerdings unter dem Vorbehalt der verfügbaren Budgets. Einen Rechtsanspruch auf die Mittel gibt es nicht. Vorgesehen ist die Förderung für das Aufladen von Firmenfahrzeugen, von Privatfahrzeugen von Beschäftigten, für Unternehmen und Kommunalbetriebe, für freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen.
Gefördert werden neue Anlagen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.
Noch bevor die Ladestation bestellt wird, muss der Antrag auf Förderung bei der KfW gestellt werden. Ist der Erhalt des Antrags durch die KfW bestätigt, können Unternehmen die Geräte kaufen, installieren und in Betrieb nehmen. Auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ muss die Ladestation anschließend durch die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) erfasst werden. Im KfW-Zuschussportal muss diese Erfassung mitgeteilt werden und die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Station dokumentiert werden. Dafür ist eine Reporting-ID von der NOW notwendig, zusätzlich sind natürlich alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen durch ein Fachunternehmen vorzulegen. Die Gesamtkosten müssen für eine Förderung mindestens 1.285,71 Euro betragen. Die Obergrenze der Zuschüsse liegt für einen Standort bei 45.000 Euro.
Infos: » www.kfw.de
Beitragsbild: NVR GmbH/Smilla Dankert