In früheren Zeiten waren Häuser in aller Regel im Privatbesitz und dienten dem Schutz der Familie vor der Witterung und dem Eindringen fremder Personen.
Erst mit dem „Gesetz über Wohneigentum und das Dauerwohnrecht“ aus dem Jahre 1951 wurde eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Wohneigentum in Form der sogenannten Eigentumswohnung zu erwerben. Stets mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück und dem Gemeinschaftseigentum verbunden, besteht ein Sondereigentum an den Räumen der Wohnung.
Der Trend hin zur Immobilie als Kapitalanlage hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt, bedingt durch die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank und dem damit einhergehenden Tod vieler klassischer Kapitalanlagen wie der Kapitallebensversicherung, dem Sparbuch oder dem Tagesgeldkonto. Die Flucht in das sogenannte Betongold war und ist die logische Konsequenz für Menschen mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis und dem Wunsch nach einer akzeptablen Rendite.
Während bei spekulativen Anlagen jederzeit hohe Verluste möglich sind, ist die Investition in eine fremdgenutzte Immobilie nicht ohne jegliches Risiko, jedoch ist ein Totalverlust nahezu ausgeschlossen.
Anlageimmobilien unterscheiden sich in verschiedenen Anlageklassen. Diese sind u. a. die vermietete Eigentumswohnung, das Mehrfamilienhaus, eine Pflegeimmobilie, ein Mikroapartment oder die denkmalgeschützte Immobilie mit hohen steuerlichen Vorteilen.
Zunehmend Bedeutung hat die Anlage in Immobilien auch für den Vermögensaufbau und die zusätzliche Altersvorsorge bei sinkendem Rentenniveau.