GL & Lev Kontakt
  • Titelstory
  • Aus der Region
  • Lokales
  • Finanzen
  • Service
  • Digital-Ausgabe
Kuckelberg Medien | Kontakt |Newsletter|Mediadaten
GL & Lev Kontakt
GL & Lev Kontakt
  • Titelstory
  • Aus der Region
  • Lokales
  • Finanzen
  • Service
  • Digital-Ausgabe
  • Finanzen
  • 0422

Entlastung durch Energiepreispauschale

  • 15. July 2022
  • GL&LEV kontakt

Schnell wurde sie als Ausgleich für die aktuell außergewöhnlich hohen Energiepreise erdacht und von Bundestag und Bundesrat beschlossen – in der praktischen Abwicklung stellt sie uns noch vor einige Hürden: die Energiepreispauschale.

An Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird sie zum 1. September 2022 vom Arbeitgeber grundsätzlich steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei als „sonstiger Bezug“ ausgezahlt, sofern zum 1. September

  • ein erstes Dienstverhältnis besteht und
  • Steuerklassen I-V vorliegen oder
  • pauschal besteuerter Arbeitslohn als geringfügig Beschäftigter bezogen wird (hier keine Steuerpflicht)

Die Auszahlung soll mit der ersten, nach dem 31. August vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung, also für September, erfolgen. Die Finanzierung erfolgt über die am 10. September 2022 entsprechend zu kürzende Lohnsteueranmeldung für August 2022. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Auszahlung mit dem Großbuchstaben E anzugeben.

Kleine Arbeitgeber, die die Steuer nur quartalsweise abführen, nehmen den Abzug von der Lohnsteuer in der Anmeldung für das dritte Quartal vor, um die Auszahlung auch liquiditätsmäßig bewerkstelligen zu können. Sofern der Arbeitgeber nur eine Jahresmeldung für die Lohnsteuer einreicht, muss der Beschäftigte mit der Geltendmachung bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 im Jahr 2023 abwarten.

Minijobber sollten dem Arbeitgeber für das Lohnkonto schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt. Sofern der Arbeitgeber keine Lohnsteueranmeldungen abgibt, können die Beschäftigten zum Beispiel bei Minijobs in Privathaushalten die Pauschale zeitversetzt nur über die eigene Steuererklärung geltend machen.

Pensionäre und Rentner erhalten die Energiepreispauschale nach bisheriger Regelung nicht, es sei denn sie haben zudem Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer. Ebenfalls bleiben Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland sowie beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler außen vor.

Bei Selbstständigen sollen die Einkommensteuervorauszahlungen zum 10. September 2022 abgesenkt werden.

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig. – Meyer A. Rothschild, Bankier (1744–1812)

Viele Fragen sind derzeit noch in Klärung:

  • wie ist bei bis September 2022 nicht tätigen Arbeitnehmern (zum Beispiel Mutterschutz, Krankengeld) zu verfahren?
  • sind Empfänger von Versorgungsbezügen anspruchsberechtigt?
  • wie geht man mit Doppelzahlungen um (zum Beispiel angestellte und parallel selbstständige Tätigkeit)?
  • wie erfolgt bei Zusammenveranlagten die Gewährung der Energiepreispauschale?
  • was ist mit Minijobbern, bei denen das Arbeitsverhältnis vor dem 1. September endet?
  • was ist mit Arbeitnehmern, bei denen zum 1. September kein Arbeitsverhältnis besteht? Wird bei diesen die Pauschale erst mit Einkommensteuerveranlagung 2022 in 2023 festgesetzt?
  • Wie kann der Arbeitgeber, bei dem Arbeitnehmer erst zum 1. September eintreten, die Pauschale verrechnen?
  • Erfolgt die Anpassung der Vorauszahlung von Selbstständigen und Gewerbetreibenden automatisiert oder auf Antrag? Was ist in Fällen, in denen die Einkommensteuervorauszahlung nicht um volle 300 Euro gemindert werden kann (da Vorauszahlung kleiner als 300 Euro ist)?
  • Wie erfolgt die Umsetzung im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022?

Es sind also noch viele Einzelheiten abschließend zu klären. Wie auch bei anderen in jüngerer Vergangenheit unter großem Zeitdruck beschlossenen Gesetzen (Coronahilfen, Grundsteuer) beginnen mit Beschluss die Umsetzungsprobleme für die Betroffenen und deren Berater.

  • 0424

30 Jahre Pioniergeist

  • GL&LEV kontakt
  • 15. November 2024
View Post
  • Service
  • 0324

Sozial engagiert – Die Lions Clubs …

  • GL&LEV kontakt
  • 20. August 2024
View Post
  • Service
  • 0324

gerneperdu, und Sie so?

  • GL&LEV kontakt
  • 20. August 2024
View Post
Total
0
Shares
0
0
GL&LEV kontakt

Das Wirtschaftsmagazin für Unternehmerinnen und Unternehmer im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.

Previous Article
Eine Person montiert Solarplatten
  • Service
  • 0422

Kosten sparen durch Energieeffizienz

  • 15. July 2022
  • GL&LEV kontakt
View Post
Next Article
Eine Frau in einem öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Aus der Region
  • 0422

Unwetter und Corona belasten Qualitätsbilanz

  • 15. July 2022
  • GL&LEV kontakt
View Post
You May Also Like
View Post
  • Finanzen
  • 0324

Windows 11 kommt näher

  • GL&LEV kontakt
  • 19. August 2024
View Post
  • Finanzen
  • 0324

Warnung vor zu viel Bürokratie

  • GL&LEV kontakt
  • 19. August 2024
View Post
  • Finanzen
  • 0324

Was haben Künstliche Intelligenz und Unternehmensnachfolge gemeinsam?

  • GL&LEV kontakt
  • 19. August 2024
View Post
  • Finanzen
  • 0324

Mit vier Fragen zum Franchisegeber

  • GL&LEV kontakt
  • 19. August 2024
View Post
  • Finanzen
  • 0324

Aktuelles vom EuGH zum SGVO-Schadensersatz

  • GL&LEV kontakt
  • 19. August 2024
View Post
  • Finanzen
  • 0324

Digital geht persönlich besser

  • GL&LEV kontakt
  • 19. August 2024
View Post
  • Finanzen
  • 0224

Mobil bleiben (auch) in der Öffentlichkeitsarbeit

  • GL&LEV kontakt
  • 22. May 2024
View Post
  • Finanzen
  • 0324

EU nimmt Tech-Giganten in die Pflicht

  • GL&LEV kontakt
  • 22. May 2024
Über Uns

Team
Mediadaten 2025

GL LEV KONTAKT

Aktuelle Ausgabe
Archiv

Kontakt

Herausgeber:
Kuckelberg Medien GmbH & Co. KG
Hermann-Löns-Straße 79-81
51469 Bergisch Gladbach

Telefon: +49 (0) 2202 282828
E-Mail: redaktion@kuckelberg-medien.de

Information

Impressum
Datenschutz
© 2025 Kuckelberg Medien

GL & Lev Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • © 2025 Kuckelberg Medien

Input your search keywords and press Enter.

Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Manage options Manage services Manage {vendor_count} vendors Read more about these purposes
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}