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„Hitzefrei“ nur in der Schule

  • 14. August 2024
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©Alliance – stock.adobe.com

Einen Anspruch auf „Hitzefrei“ haben Beschäftigte nicht. Aber: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Und dafür zuständig sind die Arbeitgebenden.

Dieser Sommer hat noch keine Rekordzahlen bei den Temperaturen geliefert. Aber es ist zu erwarten, dass die Sonnenmonate auch in der Zukunft heißer als im langjährigen Mittel bleiben. Halten besonders hohe Temperaturen im Sommer über mehrere Tage oder Wochen an, erwärmen sich Büroräume und Werkshallen ohne Sonnenschutz oder Klimaanlage rasch auf 26 Grad und mehr. „Die Belastung durch hohe Raumtemperaturen kann zu verringerter Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche sowie verstärktem Schwitzen und Kreislaufbelastungen führen. Zudem ist die Unfallgefahr erhöht“, erläutert Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland.

„Hitzefrei“ wie in der Schule gibt es für Beschäftigte nicht. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert aber für Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 legt fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad nicht überschreiten soll. Steigt die Temperatur über 30, müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Und bei mehr als 35 ist ein Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besagt, dass Arbeitgeber die Arbeit so gestalten müssen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung können die Hitzebelastungen am Arbeitsplatz analysiert und passende technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Hierbei sollte auch die Luftfeuchte berücksichtigt werden, da diese einen erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Belastung hat. Daher sollte die relative Luftfeuchte gemäß der ASR A3.5 Werte von 55, 44 beziehungsweise 33 Prozent (bei 26, 30 beziehungsweise 35 Grad) nicht überschreiten.

Oftmals helfen schon einfache Maßnahmen, um die Temperatur in Innenräumen zu senken. Dazu gehört das Querlüften bei Nacht oder in den frühen Morgenstunden. Auch Wärmequellen im Raum wie Lampen, Drucker, Scanner oder Kopierer sollten nur bei Bedarf eingeschaltet werden. Erleichterung können zudem Ventilatoren oder mobile Klimageräte bringen. Allerdings muss dabei auf Beschäftigte Rücksicht genommen werden, die keine Zugluft vertragen oder unter Allergien leiden. Der Luftzug kann Staub und Pollen aufwirbeln und so die allergischen Symptome verstärken. Vor starker Sonneneinstrahlung schützt als technische Maßnahme außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden oder Markisen. Auch innenliegende Rollos können eingesetzt werden.

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