Energieeffiziente Gewerbeimmobilien werden mit günstigen Krediten vom Bund gefördert. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert auch Einzelmaßnahmen zur CO2-Reduktion.
Energiekosten senken spart bares Geld. Kann aber auch vergünstigte Kredite mit Förderung aus dem Bundeswirtschaftsministerium möglich machen. Dahinter steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In einem ersten Schritt muss man dazu die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und Kohlendioxid bestätigen. Dafür engagiert man eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, der anschließend eine „Bestätigung zum Kreditantrag“ erstellt. Solche Sachverständigen findet man auf
» www.energie-effizienz-experten.de.
Noch bevor Maßnahmen ergriffen werden, muss das Vorhaben mit der Hausbank oder einem Finanzierungspartner besprochen werden. Das muss dokumentiert werden. Sind Kosten und Rahmenbedingungen klar, stellt man noch vor dem Kaufvertrag den Antrag auf Förderung bei der KfW. Nach Prüfung schließt man mit dem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab. 18 Monate nach Vollabruf des Kredits oder bis sechs Monate nach Ablauf des Abrufzeitraums von zwölf Monaten dokumentiert man die planmäßige Durchführung des Vorhabens, die KfW errechnet dann einen Tilgungszuschuss. Dieser liegt je nach Maßnahme zwischen 15 und 50 Prozent der Kreditsumme.
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